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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fritsche Engineering AG. Stand: 21. Oktober 2024

Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen den Parteien in den Bereichen Softwareentwicklung sowie allgemeiner Beratung. Individuelle Vereinbarungen bezüglich einzelner Projekte haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen dieser AGB durch die Fritsche Engineering AG sind jederzeit möglich. Die neue Fassung der AGB gilt für alle nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen Verträge.

1. Geltung

Diese AGB gelten, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Durch die Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden ausdrücklich widersprochen und gelten nur, wenn sie von der Fritsche Engineering AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Änderungen dieser AGB durch die Fritsche Engineering AG sind jederzeit möglich. Die neue Fassung der AGB gilt für alle nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen Verträge.

2. Lösungsangebot

Die Lösungsangebote der Fritsche Engineering AG sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Fritsche Engineering AG die schriftliche Bestätigung der Auftragsannahme nach Erhalt des Auftrags verschickt hat. Diese Auftragsbestätigung ist massgeblich für Umfang und Ausführung der Vertragsleistungen.

3. Preise

Die Preise in den Lösungsangeboten der Fritsche Engineering AG beinhalten nicht die Mehrwertsteuer und weitere Spesen, die separat in Rechnung gestellt werden. Pauschalpreise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Grundlagen. Bei unvorhersehbaren Änderungen dieser Grundlagen behält sich die Fritsche Engineering AG das Recht vor, Pauschalpreise in Absprache mit dem Kunden anzupassen. Aufwandpreise richten sich nach dem tatsächlich geleisteten Aufwand und dem vereinbarten Stundenansatz. Zusätzlich verlangte Arbeiten, die nicht im Vertrag enthalten sind, vergütet der Kunde zusätzlich.

4. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber ab dem Fälligkeitsdatum ohne besondere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5%. Verzugszinsen entbinden nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.

5. Verrechnung

Andere Forderungen des Auftraggebers oder Gegenansprüche, auch wenn sie sich aus dem gleichen Vertrag ergeben, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Fritsche Engineering AG verrechnet werden.

6. Lieferung und Installation

Die Lieferfrist beginnt ab dem Datum des Vertragsabschlusses. Bei verspäteter Lieferung hat der Käufer kein Recht auf Schadensersatz, Preisminderung oder Vertragsrücktritt.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung wird insbesondere ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner vorne geregelten Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt und wenn vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software und/oder Hardware vorgenommen werden.

Dem Kunden ist sodann bekannt, dass Software unter Berücksichtigung der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und im Hinblick auf ihre Komplexität unter Umständen nicht fehlerfrei ausgeliefert oder installiert werden kann. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann eine völlige Fehlerfreiheit von Software generell nicht garantiert werden. Dies insbesondere auch dann, wenn externe Faktoren mitspielen wie Hard- und Software des Kunden, Fehlbedienungen, Datenübertragung, Stromausfall, Updates, Fehlerbehebungen, Eingriffe des Kunden oder Dritter.

Die Fritsche Engineering AG kann im Übrigen keine Garantie dafür übernehmen, dass Hardware/Software dauernd, ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen eingesetzt werden kann, noch dass die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten anderer Programmfehler ausschliesst.

Für Software von Dritten wird jegliche Gewährleistung durch die Fritsche Engineering AG wegbedungen, auch wenn solche Software in Programme der Fritsche Engineering AG integriert ist.

8. Haftung

Die Fritsche Engineering AG haftet für Leistungen im Zusammenhang mit der Softwareentwicklung nur für Schäden, die sie durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe der Vertragssumme beschränkt. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, insbesondere Wandelung und Minderung, werden wegbedungen. Ansprüche auf Nachbesserung bestehen nur gegen volle Bezahlung der geleisteten Aufwände. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten soweit gesetzlich zulässig sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche.

9. Vertrauliche Daten und Datenschutz

Die Fritsche Engineering AG behandelt als vertraulich gekennzeichnete finanzielle, statistische oder personenbezogene Daten des Kunden, die im Rahmen der Dienstleistungserbringung zur Verfügung gestellt werden, mit derselben Sorgfalt und Diskretion wie eigene vertrauliche Daten. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für allgemein zugängliche oder bereits bekannte Daten, noch für Daten, die unabhängig von der Fritsche Engineering AG entwickelt oder rechtmässig von Dritten erworben wurden.

10. Rechte an Software und Hardware

Alle Rechte an den Software Produkten verbleiben bei der Fritsche Engineering AG. Es werden lediglich Nutzungslizenzen vergeben. Generell sind Computerprogramme urheberrechtlich geschützt (Art. 2 Abs. 3 URG). Jede Art der Veränderungen sowie Vermietungen, Kopieren, Verbreitung der Programme sind ohne das explizite Einverständnis der Fritsche Engineering AG, unzulässig. Diese Regelungen gelten für alle Bestandteile eines Programmes insbesondere Quellcode etc. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz (SR 231.1).

Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Verwendung von Software und Hardware, die von Dritten erworben oder bereitgestellt werden, richten sich nach den Bestimmungen des Herstellers oder Verkäufers und müssen vom Kunden übernommen werden.

11. Immaterialgüterrechte

Die Rechte an den für den Kunden erstellten Unterlagen und Auswertungen in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form gehören sowohl dem Kunden als auch der Fritsche Engineering AG. Beide Parteien können diese Rechte unabhängig voneinander und uneingeschränkt ausüben sowie über sie verfügen. Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Methoden in Bezug auf die Informationsverarbeitung, welche bei der Erbringung der Dienstleistungen durch die Fritsche Engineering AG allein oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickelt worden sind, können von beiden beliebig verwertet werden.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der jeweilige Sitz der Fritsche Engineering AG. Die Rechtsbeziehung unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht.

13. Allgemeine Bestimmungen

Die Fritsche Engineering AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die aktuelle Version ist auf der Website der Fritsche Engineering AG verfügbar.